Möchtest du eine Weiterbildung anstreben, die in einem Zusammenhang mit deinem Beruf steht? Dann könnte der Bildungsscheck NRW dein Vorhaben fördern. Der Bildungsscheck NRW wird aus Mitteln des europäischen Sozialfonds gefördert. Er dient dazu, das lebenslange Lernen, welches in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt unverzichtbar ist, zu unterstützen. Seit 2006 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die berufliche Weiterbildung für Einzelpersonen, aber auch für Unternehmen. Besonders Selbstständige, Berufsrückkehrer und Beschäftigte (auch in Elternzeit) in NRW werden gefördert.
Der Bildungscheck NRW ist nur eine Möglichkeit von vielen Landesfördermitteln. Auch in anderen Bundesländern werden ähnliche Förderprogramme mit staatlicher Förderung angeboten.
Der Bildungsscheck NRW ist von deinem zu versteuernden Einkommen abhängig. Dieses muss zwischen 20.000 € und maximal 40.000 € liegen. Bei einer Zusammenveranlagung, bei der eine gemeinsame Steuererklärung mit deinem Partner abgegeben wird, wird der Wert auf 40.000 € bis 80.000 € ausgeweitet. Darüber hinaus muss sich dein Wohnsitz in NRW befinden.
Für die Ausgabe des Bildungsscheck NRW ist zudem eine Beratung verpflichtend. Diese ist kostenfrei
und kann an verschiedenen Standorten wahrgenommen werden. Hier findest du die nächste Beratungsstelle in deiner Nähe. Im Zuge der Beratung werden inhaltliche sowie formale Voraussetzungen für deine angestrebte Weiterbildung geklärt. Passen die Voraussetzungen, erhältst du im Anschluss deinen Bildungsscheck, den du für eine Weiterbildung bei uns einreichen kannst.
Gut ausgebildete Fachkräfte sorgen für einen dauerhaften Unternehmenserfolg. Um die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Unternehmen zu stärken, können auch Firmen mit bis zu 249 Beschäftigten von dem Bildungsscheck NRW profitieren. Pro Kalenderjahr können hierfür zehn Bildungsschecks in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass maximal ein Bildungsscheck pro Mitarbeiter eingelöst werden kann. Zudem muss die Firma in privatem Besitz sein und einen Standort in NRW haben. Für Weiterbildungen, bei denen der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen (bspw. Datenschutzbeauftragter), ist es nicht möglich, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Bildungsscheck NRW kannst du dir bis zur Hälfte deiner Kurskosten (maximal 500 €) fördern lassen. Gefördert wird dabei jedoch nur das, was nachher auf der Rechnung des Bildungsanbieters steht. Das heißt also, Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft werden nicht bezuschusst.
Grundsätzlich können sowohl Präsenzangebote als auch onlinebasierte Weiterbildungen in Anspruch genommen werden. Alle von uns angebotenen Weiterbildungen mit IHK-Abschluss sowie der Ausbilderschein sind mit dem Bildungsscheck NRW förderbar. Für die Vorkurse ist dieser jedoch leider nicht anwendbar.
Einmal im Jahr kann der Bildungsscheck beantragt werden. Es ist möglich, den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck NRW zu kombinieren. Es gilt das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgestellt wurde.
Nach der Ausstellung kann der Bildungsscheck 6 Monate für die zuvor festgelegte Weiterbildung genutzt werden. Solltest du die Bescheinigung verlieren, muss der Bildungsscheck von der zuständigen Beratungsstelle neu ausgestellt werden.
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